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* Bild nur zu Illustrationszwecken.Ein Nihontō „neu herzustellen" ist tatsächlich nicht jedem freigestellt. Ein moderner tōshō kann ein Nihontō als Kunstwerk erst schmieden, nachdem er die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchlaufen hat. Dieses System wird als sakutō-Genehmigung bezeichnet. Der vorliegende Artikel erläutert die Grundstruktur dieser Regelung sowie ihre Bedeutung aus Sicht des Käufers.
In Japan ist der Besitz von Schwertern und Klingen grundsätzlich verboten. Lediglich solche Stücke, die als Kunstwerke von Wert sind, werden als Ausnahme behandelt. Für den Besitz gilt: Nach einer Prüfung durch den Board of Education der jeweiligen Präfektur wird ein Registrierungszertifikat ausgestellt.
Dieselbe Überlegung gilt auch für die Herstellung. Das Act for Controlling the Possession of Firearms or Swords and Other Such Weapons (Jūtōhō) enthält eine Vorschrift des Inhalts, dass jede Person, die Schwerter und Klingen mit Kunstwerkcharakter herstellen möchte, für jede einzelne herzustellende Klinge eine Genehmigung des Board of Education der Präfektur des Wohnsitzes einholen muss (in den durch Regierungsverordnung bestimmten Fällen erteilt der Leiter der Agency for Cultural Affairs die Genehmigung). Den Gesetzestext kann man unter e-Gov-Rechtsnormensuche einsehen.
Die Genehmigungseinheit ist also nicht die „Person", sondern „jedes einzelne herzustellende Stück". Es handelt sich nicht um ein System, bei dem man nach einmaliger Lizenzerteilung beliebig viele Schwerter schmieden darf.
Die grobe Abfolge, die ein tōshō durchläuft, bis ein Stück die Welt erblickt, ist folgende:
Entscheidend ist dabei, dass die Genehmigung eine Erlaubnis zur „Herstellung von Schwertern und Klingen mit Kunstwerkcharakter" darstellt. Es ist keine Erlaubnis zur industriellen Massenproduktion von Schwertern oder zur Herstellung von Schwertern als Waffen. Die Einzelheiten der Genehmigung sind in einer Ministerialverordnung geregelt, die auch die Antragsformulare und Kriterien enthält.
Beim Erwerb eines gendaitō (ein von einem modernen tōshō gefertigtes neues Schwert) hat dieses System zwei Bedeutungen.
Für alte Schwerter gibt es eigene Betrachtungsweisen, doch bei neu gefertigten Schwertern ist klar, „wer, wann und nach welchem Verfahren" das Stück geschaffen hat. Das trägt auch zu einem beruhigenden Gefühl bei der Verwaltung nach dem Kauf bei. Über den Umgang mit dem Registrierungszertifikat selbst informiert ausführlich der Artikel Das Nihontō-Registrierungszertifikatsystem.
Um nach erteilter Genehmigung ein Schwert herzustellen, ist selbstverständlich eine technische Grundlage erforderlich. Viele moderne tōshō verbringen mehrere Jahre unter einem Meister in der Ausbildung, erwerben Kenntnisse in tanren, yaki-ire sowie der Fertigstellung des nakago und machen sich danach selbstständig. Die Realität der Ausbildung wird in Die Ausbildung moderner tōshō behandelt.
Nach der Selbstständigkeit präsentieren sie ihre Werke weiterhin bei Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen. Der Arbeitsstil ist je nach Schule charakteristisch verschieden; über die Tradition, die ein moderner tōshō fortsetzt, lassen sich in Vergleich der Arbeitsstile von tōshō der Reiwa-Ära erste Anhaltspunkte finden.
Neben der sakutō-Genehmigung ist auch das Ausgangsmaterial tamahagane von besonderer Bedeutung. Tamahagane ist ein durch tatara-Verhüttung hergestellter Stahl, der die Arbeit des tōshō von der Materialbasis her stützt. Erst wenn sowohl Material als auch System zusammenkommen, können Nihontō in der Gegenwart weiterhin hergestellt werden. Zu tamahagane sei auf Tamahagane und tatara-Verhüttung verwiesen.
Bezüglich der sakutō-Genehmigung gibt es nicht wenige Missverständnisse der folgenden Art.
Wenn man diese drei Punkte im Blick behält, fällt es bei der Lektüre von Beschreibungstexten neu gefertigter Schwerter leichter, zu unterscheiden, was zum Thema des Systems gehört und was zum Thema des Werkes gehört.
Im Gegensatz zu alten Schwertern ist es der besondere Reiz neu gefertigter Schwerter, dass man die Ausführung von jigane und hamon als persönlichen Arbeitsstil des Schöpfers selbst verfolgen kann. Vergleicht man mehrere Werke desselben tōshō, treten Tendenzen im bevorzugten hamon und in der Gestaltung zutage. Wer das System der Genehmigung kennt, spürt auch, dass jenes einzelne Stück „ein Werk ist, das durch ein bestimmtes Verfahren entstanden ist".
Im Unterschied zur Betrachtung von kotō oder shintō ist der klar bekannte Entstehungszeitraum ebenfalls eine Stärke, die neu gefertigten Schwertern eigen ist.
Die sakutō-Genehmigung ist ein System, das das Nihontō als Kunstwerk schützt und zugleich mit der öffentlichen Sicherheit in Einklang bringt. Die herstellende Seite durchläuft das Verfahren für jedes einzelne Stück, und die kaufende Seite kann als Ergebnis davon ein neu gefertigtes Schwert mit klar nachvollziehbarer Herkunft erwerben.
Bei TOUKENZA können im Online-Katalog zum Verkauf angebotene Schwerter eingesehen und erworben werden. Wer zu einzelnen Schwertern Fragen hat, wende sich bitte über das Kontaktformular.
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