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* Bild nur zu Illustrationszwecken.Beim Transport japanischer Schwerter ins Ausland oder beim Export an ausländische Käufer existiert ein komplexes Regelungsumfeld, in dem sich mehrere Gesetze überschneiden. Die zwei Säulen der primären Gesetzgebung sind das Gesetz zum Schutz von Kulturgütern und das Gesetz zur Wahrung des Friedens durch Einschränkung des Besitzes von Feuerwaffen und Schwertern. Ob in Form eines Verkaufs, einer Übertragung oder eines persönlichen Transports wird die Ausfuhr illegal, wenn diese rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden. Zur legalen Ausfuhr eines japanischen Schwertes sind vorherige Dokumentenvorbereitung und Antragsstellung bei relevanten Behörden erforderlich; das Vernachlässigen dieser Verfahren riskiert, dass das Schwert durch den Zoll beschlagnahmt wird.
Schwerter, die als Nationale Schätze oder Wichtige Kulturgüter designiert sind, dürfen grundsätzlich nicht aus dem Land ausgeführt werden. Wichtige Kunstgegenstände (designiert gemäß dem „Gesetz zur Bewahrung wichtiger Kunstgegenstände" von 1933) unterliegen ähnlichen Beschränkungen. Zur Ausfuhr solch designierter Gegenstände ist die Genehmigung des Kommissars der Agentur für Kulturfragen erforderlich, und in der Praxis wird eine solche Genehmigung selten erteilt.
Antike und moderne Schwerter ohne Designierung dürfen ausgeführt werden, erfordern aber bestimmte Verfahren. Voraussetzung ist der Besitz eines Registrierungszertifikats (basierend auf dem Gesetz zur Wahrung des Friedens durch Einschränkung des Besitzes von Feuerwaffen und Schwertern), das durch Anmeldung bei dem Bildungsamt der Präfektur erworben wird. Schwerter ohne Registrierungszertifikat dürfen nicht einmal im Inland besessen werden; daher ist die Abwicklung des Registrierungsverfahrens zunächst erforderlich. Zusätzlich wird für Schwerter, die als besonders hohen kulturellen und künstlerischen Wert anerkannt sind, eine vorherige Rücksprache mit der Agentur für Kulturfragen empfohlen, selbst wenn keine formale Designierung erfolgt ist.
Registrierte Schwerter werden als „Kunstgegenstände" behandelt, und das kritischste Verfahren für die Ausfuhr ist die Erlangung des „Zertifikats für die Ausfuhr antiker Kunstgegenstände", ausgestellt von der Agentur für Kulturfragen. Dies ist ein Verfahren basierend auf dem Gesetz zum Schutz von Kulturgütern; zu beachten ist, dass die Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie gemäß des Devisengesetzes (die Waffenausfuhr-Route) normalerweise nicht auf registrierte Kunstschwerter angewendet wird.
Japanische Schwerter fallen unter die Regelung des Gesetzes zur Wahrung des Friedens durch Einschränkung des Besitzes von Feuerwaffen und Schwertern als „Schwerter", und das Registrierungszertifikat dient als dokumentarische Grundlage für den legalen Besitz. Beim Export eines registrierten Schwertes muss das Registrierungszertifikat nach der Ausfuhr an das Bildungsamt der Präfektur, das es ausgestellt hat, zurückgegeben werden. Zusätzlich ist bei Eigentümerwechsel des Schwertes auch eine Namensänderungsmitteilung an das Bildungsamt erforderlich. Iaido-Schwerter (Nachbildungsschwerter) und Militärschwerter (Typ 94/98 usw.) können außerhalb des Umfangs der Schwertregistrierung fallen; die Überprüfung ihres Rechtsstatus vor der Ausfuhr hat erste Priorität.
Bei der Übertragung an internationale Auktionshäuser (wie Bonhams und Christie's) gelten weiterhin die Ausfuhrverfahren von Japan. Die Antragstellung und Erlangung des Zertifikats für die Ausfuhr antiker Kunstgegenstände erfordert typischerweise mehrere Wochen; daher ist es wichtig, ausreichend Zeit im Verkaufsvertrag einzuplanen. Es wurden Fälle mit Problemen bei Zöllen und Zollabfertigung im Bestimmungsland berichtet, und eine vorherige Absprache mit lokalen Agenten ist erforderlich. Die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Schwertfachleuten und Zollmakler ist der Schlüssel zu erfolgreichem Handel.
Auch nach Abschluss der Ausfuhr bleiben mehrere wichtige Verfahren bestehen. Erstens ist die Rückgabe des Registrierungszertifikats an das Bildungsamt der Präfektur eine rechtliche Verpflichtung; deren Versäumnis hinterlässt die Situation in einem illegalen Zustand. Bei der Rückgabe ist es ratsam, Dokumentation zur Behörde zu bringen, die den Ausfuhrtatsache belegen kann (wie eine Kopie der Zollanmeldung).
Darüber hinaus wird bei späterer Rückkehr des ins Ausland transportierten Schwertes nach Japan ein neues Registrierungsverfahren erforderlich. Da das Registrierungszertifikat eines einmal ausgeführten Schwertes zurückgegeben wurde, muss sich das Schwert beim Zeitpunkt der Rückeinfuhr einer neuen Registrierungsprüfung durch das Bildungsamt der Präfektur unterziehen. Dieses gleiche Prinzip gilt auch in Fällen, in denen das Schwert nach einem Auktionskauf für Transport- oder Ausstellungszwecke vorübergehend nach Japan zurückgebracht wird, und es wird dringend empfohlen, dies im Voraus mit dem Bildungsamt zu bestätigen.
Die Ausfuhr eines Schwertes geht über die bloße Warenbewegung hinaus und stellt die Bewegung von Kulturgütern dar; das Durchführen durch legale und angemessene Verfahren ist die Verantwortung des Eigentümers. Bei unklaren Punkten ist es ratsam, sich an das nächstgelegene Bildungsamt der Präfektur oder die Kulturgüter-Abteilung der Agentur für Kulturfragen zu wenden.
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